Die Pflichtangaben bei 0180-Nummern müssen bei jeder Art der Bekanntmachung (Werbung und jede andere Art der Veröffentlichung) Ihrer 0180-Servicenummer nach folgenden Bestimmungen getätigt werden:
- Der Anruftarif darf nur in der Minuten-Taktung angegeben werden
(eine Umrechnung z. B. in Sekunden ist nicht erlaubt) - Die Pflichtangabe muss im Verhältnis zur Größe der Servicenummer stehen
(Pflichtangaben dürfen nicht zu klein oder gar unleserlich sein) - Es müssen immer die maximale Kosten aus dem Mobilnetz angegeben werden
(deshalb darf maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen
nicht geändert werden, selbstwenn der Anrufer weniger zahlt)
Ein Beispiel für die Pflichtangaben, wenn Sie Ihre 0180-Nummer bewerben:
Ihr Werbetext und 0180-Nummer mit einem Anruftarif von 0,14 Euro aus dem Festnetz
0,14 Euro je Minute aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen
Die Pflichtangaben sind in Rot dargestellt mit einem Anruftarif von 0,14 Euro je Minute aus dem Festnetz. Der Festnetz-Anruftarif ist gemäß Ihres bestellten Tarifes anzupassen, aber die maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen bleiben bestehen.
Warum Pflichtangaben und was passiert bei Nichtbeachtung?
Pflichtangaben dienen dem Verbraucherschutz und werden durch die Bundesnetzagentur (BNA) festgelegt. Sie gelten für alle 0180-Nummern, unabhängig davon, wo die 0180-Nummern geschaltet sind. Sind die Pflichtangaben bei der Bewerbung Ihrer 0180-Nummer fehlerhaft oder fehlen gänzlich, kann die BNA einschreiten.